Zweck und Ziele der Störfallvorsorge
Treibstoffe, Brennstoffe sowie weitere chemische Grundstoffe sind für Gesellschaft und Wirtschaft notwendig. Ihre Produktion, Lagerung, Weiterverarbeitung oder der Transport innerhalb der bestehenden Verkehrs- und Siedlungsstrukturen, sind mit Risiken verbunden. Dabei eintretende Unfälle, welche erhebliche Auswirkungen auf Bevölkerung und Umwelt haben können, werden als Störfälle bezeichnet.
Artikel 10 des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes über den Katastrophenschutz sowie die darauf gestützte Störfallverordnung (StFV) haben zu Ziel, die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen zu schützen.
Gegenstand der Raumplanung ist die vorausschauende Lösung der räumlichen Konflikte, die sich aus der Begrenztheit des Lebensraumes und den vielschichtigen Anforderungen an ihn ergeben. Da zwischen Siedlungsentwicklung und Störfallvorsorge Konflikte entstehen können, muss sich die Raumplanung damit auseinandersetzen. Nach Art. 11a Abs. 3 StFV ist das Störfallrisiko im Rahmen von Richt- oder Gestaltungsplanverfahren zu prüfen.
Das Vorgehen zur Prüfung der Risikorelevanz eines Vorhabens resp. einer Nutzungsplananpassung richtet sich grundsätzlich nach der Planungshilfe «Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge» des Bundesamtes für Raumentwicklung (Oktober 2013, Revision 2017/18).
Projekt Gestaltunsgplan Schäfer
Das Gebiet «Schäfer-Langfeld» soll im Rahmen einer Umzonung einer neuen Nutzung zugeführt und neu überbaut werden (Teilzonenplan). Zu diesem Zweck wurde auch ein Gestaltungsplan «Schäfer-Langfeld» erarbeitet. Im Perimeter sind 15 neue Gebäude geplant; die bestehenden Bauten sollen abgebrochen werden. Das betroffene Gebiet liegt zwischen der SBB-Trasse (Olten – Aarau) und der Niederämterstrasse, im nordwestlichen Bereich der Gemeinde Dulliken.
Störfallanalyse durch WAM
Das Gebiet «Schäfer-Langfeld», Dulliken, liegt gemäss der Gefahrenhinweiskarte Störfälle (Geoportal SO) im Konsultationsbereich der Eisenbahn. Innerhalb eines Konsultationsbereichs muss mit einem Risiko für neue Bauten und Anlagen bzw. Personen, welche sich in solchen aufhalten, gerechnet werden. Im Rahmen von Richt- oder Nutzungsplanverfahren ist daher das Störfallrisiko zu prüfen und Raumplanung und Störfallvorsorge müssen aufeinander abgestimmt werden.
Die Analyse hat ergeben, dass auch die künftige Personenbelegung im Gebiet «Schäfer-Langfeld» den Referenzwert für Eisenbahnanlagen nicht überschreiten wird und die Planänderung daher nicht risikorelevant ist. Somit müssen keine Schutzmassnahmen erfüllt werden, im Rahmen der Baubewilligung kann der Störfallvorsorge trotzdem freiwillig weiter Rechnung getragen werden.