Tragwerksplanung
Zu einem wesentlichen Aufgabenbereich des konstruktiven Ingenieurbaus gehört die Tragwerksplanung. Die Tragkonstruktion wird hauptsächlich von der vorgesehenen Nutzung bestimmt. Sie nimmt aber auch bedeutend Einfluss auf die Gestaltung einer Baute und deren Aussagekraft. Unsere Aufgaben bestehen darin, einerseits das Aussehen eines Gebäudes entsprechend mit zu beeinflussen, und andererseits dafür zu sorgen, dass das Tragwerk die verlangte Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit aufweist.
Projekte
Tragwerksplanung
Tragsicherheit
In einer Nutzungsvereinbarung legen Ingenieur und Bauherrschaft fest, mit welchen Massnahmen allfälligen Gefährdungen begegnet werden soll. Nebst Sicherheitsgrössen bei der Berechnung der Tragkonstruktion können dies auch Vorkehrungen bei der Gefahrenquelle, Überwachungs- oder Warnsysteme sein.
Gebrauchstauglichkeit
Funktionstüchtigkeit, Dauerhaftigkeit, Aussehen und Verhalten eines Tragwerkes im Gebrauch müssen innerhalb genormter Grenzen liegen. Der Ingenieur muss mögliche Einflüsse wie Verformungen, Schwingungen, Korrosion, Frost, Wasser, Risse etc. beurteilen, die Auswirkungen erkennen und allfällige Massnahmen vorsehen.
Erhaltung
Der Erhaltung, Umnutzung sowie Nutzungserhöhung bestehender Bauten kommt heute grosse Bedeutung zu. Oft sind dabei anspruchsvolle Eingriffe in die Tragkonstruktion erforderlich. Fehlen Konstruktionspläne und statische Berechnungen ist es Aufgabe des Ingenieurs, die vorhandene Tragstruktur zu ermitteln. Neue Nutzungen sollen möglichst gut in die bestehende Bausubstanz integriert werden. Modifikationen bezüglich Materialwahl und Möglichkeiten der Lastabtragung müssen hingegen dem bestehenden Bauwerk optimal angepasst werden.
Qualitätssicherung
Die Qualitätssicherung beginnt bei der Materialwahl, der Bestimmung spezifischer Anforderungen und den richtigen konstruktiven Details. Während der Ausführung müssen Materialzulieferungen überprüft und der Einbau kontrolliert werden. Der Ingenieur koordiniert Massnahmen zur Überprüfung des Endzustandes der Materialien am fertigen Bauwerk und wertet die Resultate aus. Der Bauherr muss wissen, wie er sein Bauwerk unterhalten muss, wie oft z.B. Kittfugen kontrolliert, Drainageleitungen gespült und Abdichtungen überprüft werden müssen. Die Bauleitung erstellt unter Mithilfe der Spezialisten einen Überwachungs- und Unterhaltsplan, in dem entsprechende Massnahmen aufgelistet werden.