Ausgangslage
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) wurde im Dezember 2002 durch das Parlament verabschiedet und ist seit dem 1. Januar 2004 in Kraft. Es hält u.a. fest, dass der öffentliche Verkehr bis spätestens Ende 2023 barrierefrei ausgestaltet werden muss. In den entsprechenden Verordnungen (VAböV, AB-EBV) ist definiert, was unter dem Begriff «Barrierefreiheit» im Zusammenhang mit dem Einstieg in Bus, Tram und Zug zu verstehen ist.
Auftrag und Ziel
Die Einwohnergemeinde möchte die Bushaltestellen auf Gemeindegebiet auf Übereinstimmung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz überprüfen. Ziel dieser Untersuchung ist, eine Übersicht über die zu treffenden Massnahmen pro Haltestelle zu erhalten und eine Priorisierung im Hinblick auf eine schrittweise Umsetzung festzulegen.
Mittels einer Bestandesaufnahme der Haltestellen inkl. Fotodokumentation auf Gemeindegebiet konnten erste Aussagen über den Erfüllungsgrad der Behindertentauglichkeit gemacht werden. Diese Erkenntnisse wurden überprüft und wo nötig ergänzt. Für alle Haltestellen wurde ein anzustrebender Ausstattungsstandard festgelegt und Kriterien für die Dringlichkeit (Priorisierung) der Umsetzung definiert.