Ausgangslage
Für die Kantonsstrassen «Mittelgäustrasse» in Gunzgen wurde ein Lärmsanierungsprojekt (2013) erarbeitet. Dieses zeigt, dass bei mehreren Gebäuden und unüberbauten Parzellen die massgebenden Immissionsgrenzwerte im Beurteilungszustand ohne Massnahmen überschritten sind. Gemäss dem Lärmsanierungsprojekt sind keine Lärmschutzmassnahmen geplant, d.h. die vorhandenen Beläge sind intakt und werden belassen. Weiter soll u.a. auch eine Geschwindigkeitsreduktion (Tempo 30) auf der erwähnten Kantonsstrasse geprüft werden.
Analyse
Im Rahmen des Tempo-30-Gutachtens wurden Konfliktstellen und Sicherheitsdefizite analysiert sowie Lösungsmöglichkeiten zu deren Entschärfung untersucht und diskutiert. Zu geringe Sichtweiten, zu grosse Radien einiger Knoten, welche das Befahren einer unangemessenen resp. zu hohen Geschwindigkeit erlauben, sowie ungenügend ausgestattete Fussgängerstreifen sind die am häufigsten auftretenden Konflikte.
Massnahmen
Um die dokumentierten Konflikte und Sicherheitsdefizite zu eliminieren resp. zu vermindern, wurden verschiedene Massnahmen evaluiert. Eine Möglichkeit ist die Reduktion der Geschwindigkeit, welche auf die festgestellten knappen Sichtverhältnisse reagiert. Optional oder ergänzend kommen auch Anpassungen in Knotenbereichen, insbesondere bei überdimensionierten Einlenkradien, bauliche oder optische Verengungen von Strassenquerschnitten, Ergänzungen von Gehwegen und gesicherten Fussgängerquerungen sowie weitere Beruhigungsmassnahmen in Frage.
Resultat
In einem zusammenfassenden Bericht wurden die Analyse sowie die Massnahmen dokumentiert. Zudem wurde die Frage der Zweckmässigkeit bzw. rechtlichen Zulässigkeit einer Tempo-30-Strecke behandelt und geprüft.