Kanton Solothurn, Beurteilung Bushaltestellen nach BehiG
Ausgangslage
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) wurde im Dezember 2002 durch das Parlament verabschiedet und ist seit dem 1. Januar 2004 in Kraft. Es hält unter anderem fest, dass der öffentliche Verkehr bis spätestens Ende 2023 barrierefrei ausgestaltet werden muss. In den entsprechenden Verordnungen (VAböV, AB-EBV) ist definiert, was unter dem Begriff «Barrierefreiheit» im Zusammenhang mit dem Einstieg in Bus, Tram und Zug zu verstehen ist.
Auftrag und Ziel
Im Rahmen einer ersten Teil-Studie wurden sämtliche Standorte von Bushaltestellen entlang von Kantonsstrassen auf ihre Lagegenauigkeit überprüft. Unter Berücksichtigung v.a. der potenziellen Nachfrage mobilitätsbehinderter Personen wurde eine Prioritätenliste für einen möglichen Umsetzungsplan der BehiG-Sanierungsmassnahmen dieser Bushaltestellen erstellt. Die Resultate dieser ersten Untersuchung wurden in einer Mastertabelle festgehalten und in einem Kurzbericht zusammengefasst. Die Tabelle umfasst rund 850 Haltekanten auf Kantonsgebiet.
Die Mastertabelle diente als Grundlage für die anschliessende technische Überprüfung der Haltekanten. Gestützt auf u. a. visuellen Überprüfungen vor Ort wurde sie mit relevanten Informationen ergänzt, wie z. B. der Lage der einzelnen Haltekanten, deren Typ und Höhe, den Abmessungen der Wartebereiche, der Materialisierung der Haltekanten oder zu ihrem Umfeld (Erreichbarkeit, Fussgängerquerungen, etc.).
Ziel dieser zweiten Teil-Untersuchung war die Herleitung der pro Haltekante angemessenen «Sanierungsmassnahmen» zur BehiG-konformen Ausgestaltung, d. h. der Festlegung der nötigen baulichen Massnahmen inkl. Kostenschätzung.