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Kanton Solothurn, Evaluation Versickerungsanlagen

Kanton Solothurn, Evaluation Versickerungsanlagen

Entnahme von Bodenproben einer Versickerungsanlage
Entnahme von Bodenproben einer Versickerungsanlage
Entnahme von Bodenproben einer Versickerungsanlage
Entnahme von Bodenproben einer Versickerungsanlage
Entnahme von Bodenproben einer Versickerungsanlage
Entnahme von Bodenproben einer Versickerungsanlage
Entnahme von Bodenproben einer Versickerungsanlage
Entnahme von Bodenproben einer Versickerungsanlage

Gesetzliche Vorgaben

Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) vom 24.01.1991 regelt den Umgang mit Abwasser und legt die Zuständigkeiten fest. Der Versickerung von nicht verschmutztem Abwasser, in der Regel Regenwasser von Dächern, Plätzen und teilweise von Strassen, wird dabei der Vorrang gegeben gegenüber der Einleitung in ein oberirdisches Gewässer. Für den Vollzug sind die Kantone zuständig.
Mit der kantonalen Verordnung zum Schutz der Gewässer (Gewässerschutzverordnung, GSchV-SO) vom 01.07.2001 wurde die Bewilligung von Versickerungsanlagen und Einleitungen von Regen- und Reinabwasser im Liegenschaftsbereich an die Gemeinden delegiert. Für alle anderen Bewilligungen ist der Kanton zuständig. Die Gemeinde ist ausserdem auch für die Abnahme des ausgeführten Bauwerks sowie für die Kontrolle des sachgemässen Unterhaltes zuständig.

Evaluation ausgewählter Versickerungsanlagen

Nach gewissen Anfangsschwierigkeiten läuft heute die Gesuchsbehandlung bei den Gemeinden weitgehend zufriedenstellend. Kaum Kenntnis hat das Amt für Umwelt aber darüber, wie der Vollzug durch die Gemeinde nach der Erteilung der Versickerungsbewilligung erfolgt und funktioniert.
Der Vollzug durch die Gemeinde soll nun an ausgewählten Versickerungsanlagen im Liegenschafts-bereich evaluiert werden. Dabei sind 20 Versickerungsanlagen in ca. 5 Gemeinden unterschiedlicher Grösse, für deren Bewilligung die Gemeinde zuständig war, und etwa 10 Anlagen mit kantonaler Bewilligung in die Analyse einzubeziehen. Dabei sollen die Prozesse von der Planung der Versickerungsanlagen bis zum Unterhalt und Betrieb resp. bis zur Zustandskontrolle analysiert werden.
Zudem ist der aktuelle Zustand dieser Versickerungsanlagen zu erheben, überprüfen und dokumentieren. Ergänzend sollen bei einigen typischen Versickerungsanlagen mit Bodenpassage Bodenprofle aufgenommen und Schwermetallgehalte bestimmt werden.
Aufgrund der Erhebungen und Analysen sowie der Ergebnisse der Bodenuntersuchungen soll eine Beurteilung vorgenommen und, sofern nötig, Massnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen werden.