Kanton Solothurn, Kostenverteilmodell öffentlicher Verkehr
Haltestelle Amtshausplatz Solothurn
Kostenverteilmodell öffentlicher Verkehr
Kanton und Einwohnergemeinden fördern zusammen mit Bund und Nachbarkantonen den öffentlichen Verkehr. Ziel ist es, im Kanton und zu benachbarten Eisenbahnknotenpunkten ein Grundangebot an Leistungen des öffentlichen Verkehrs sicherzustellen, das Umsteigen auf umweltschonende Verkehrsmittel zu begünstigen und den öffentlichen sowie privaten Verkehr zu koordinieren (öV-Gesetz vom 27.9.1992).
Der Kanton legt, ggf. zusammen mit Bund und Nachbarkantonen, das Grundangebot im öffentlichen Verkehr fest. Dazu schliesst er mit den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Vereinbarungen ab.
Der Kanton trägt die vorgesehenen Leistungen, soweit diese nicht vom Bund, von Nachbarkantonen, von Einwohnergemeinden oder von weiteren Interessierten übernommen werden. An den Kosten des öffentlichen Verkehrs des Kantons Solothurn leisten die Gemeinden einen Beitrag, der sich nach der Anzahl der Einwohner (2/7) und nach der Qualität des öV-Angebotes (5/7) in der jeweiligen Gemeinde richtet. Gemeinden, bei denen die Pro-Kopf-Belastung der Kosten für den öffentlichen Verkehr das 1,5-fache des kantonalen Durchschnitts übersteigt, werden entlastet.
Das vorhandene Angebot an Verkehrsleistungen einer Gemeinde ergibt sich aus der Anzahl Abfahrten pro Haltestelle (gewichtet nach Verkehrsmittel) und pro Richtung von Montag bis Freitag (Stichtag 1. Juli des laufenden Jahres).
Aufgaben WAM
WAM Planer und Ingenieure erfassen im Auftrag des Amtes für Verkehr und Tiefbau (AVT) mittels einer Spezialsoftware das öV-Angebot des ganzen Kantons Solothurn. Als Grundlage dienen die aktuellen Fahrpläne der jeweiligen Transportunternehmungen. Daraus ergibt sich die Verteilung der Kosten des öffentlichen Verkehrs auf Kanton und Gemeinden gemäss der Kostenverteil-Verordnung (vom 2. Mai 1994).