Luterbach, Ortsplanung, laufendes Beratungsmandat
Luterbach, Ortsplanung, laufendes Beratungsmandat
Ausschnitt Bauzonenplan
Die in Bildern, Strategien und Ideen gefassten Vorstellungen der zukünftigen, kommunalen Entwicklung werden in der kommunalen Raumplanung, der Ortsplanung, festgesetzt.
Im Rahmen der übergeordneten kantonalen Vorgaben definieren die Gemeinden ihre eigenen Entwicklungsvorstellungen und bilden diese in für Grundeigentümer und Behörden verbindlichen Instrumenten ab. Sie sorgen auch für die Abstimmung raumplanerischer Entscheide zur Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung mit der Finanz- und Investitionsplanung sowie weiteren Gemeindeaufgaben.