Ausgangslage
Als ein Bestandteil im Rahmen des laufenden Beratungsmandates wurden WAM Planer und Ingenieure mit der Erarbeitung des räumlichen Leitbildes der Gemeinde beauftragt. Das räumliche Leitbild ist gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz bei der Revision der Ortsplanung eine zwingend zu berücksichtigende Grundlage und dementsprechend vorgängig zu erarbeiten.
Räumliches Leitbild
Im räumlichen Leitbild wird in den Grundzügen festgehalten, wo der Boden künftig wie genutzt werden soll. Was simpel anmutet, ist in der Praxis eine komplexe Herausforderung. Es werden die wichtigsten Grundsatzentscheide über die künftige räumliche Entwicklung der Gemeinde bezüglich Siedlungs-, Freiraum- und Landschaftsstruktur, Verkehr und Infrastruktur gefällt. Zwecks einer ganzheitlichen Gemeindeentwicklung macht das Leitbild auch Aussagen zu Aspekten des Zusammenlebens. In dieser Phase der Ortsplanungsrevision werden die Vorstellungen, Wünsche und Visionen zur Dorfentwicklung erarbeitet.
Um die verschiedenen Möglichkeiten der Entwicklung, aber auch die Grenzen des Wachstums aufzuzeigen, ist eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeindebehörden und auch der Gemeindebevölkerung notwendig. Dies ergibt sich insbesondere aus dem Anspruch an das räumliche Leitbild, als politisch breit abgestützte Vorgabe und Grundlage für die anschliessende Erarbeitung der grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente dienen zu können.
Der Erarbeitung des eigentlichen räumlichen Leitbildes gehen eine genaue Analyse des Ist-Zustandes, der Entwicklung der vergangenen Jahre und eine Abschätzung des vorhandenen Entwicklungspotenzials voraus. Es bedarf einer fundierten Abklärung und fachlichen Begründung, welche Entwicklungsszenarien anzustreben sind und wo die «richtigen» Standorte für eine bauliche Entwicklung liegen. Die Entwicklungsszenarien müssen auf die übergeordnete Planung und wo nötig auf die Planung der Nachbargemeinden abgestimmt sein.
Aufgaben WAM
Die Aufgabe von WAM Planer und Ingenieure ist die Ausarbeitung des räumlichen Leitbildes, bestehend aus Plan und Bericht und inklusive sämtlicher damit verbundenen Arbeitsschritte. WAM Planer und Ingenieure übernehmen auch die Information der Gemeindebehörden und der Bevölkerung.
Als zweckmässig erwiesen, hat sich die schrittweise Erarbeitung und Behandlung der Unterlagen in einer eigens zusammengestellten Planungsgruppe. Der Gemeinderat wird regelmässig über den Planungsfortschritt und die Richtung der Entwicklungsabsichten orientiert. Die Bevölkerung erhält an mindestens zwei Anlässen die Gelegenheit sich zum räumlichen Leitbild zu äussern. Im Rahmen eines öffentlichen Workshops kann sie grundsätzliche Verbesserungswünsche und Anliegen einbringen. Eine schriftliche Rückmeldung ist auf die ersten Entwürfe des Leitbildes möglich.