Ausgangslage
Die Überbauung «Aarepark» basiert auf einem rechtskräftigen Gestaltungsplan, welcher unter anderem auch die Parkierung für Motorfahrzeuge und Zweiräder regelt und sich dabei am Mengengerüst der kantonalen Bauverordnung KBV orientiert. SBB Cargo hatte das gesamte Gebäude 2014 in Miete bezogen. Die SBB hatte bezüglich der Nutzflächen und insbesondere der Parkierung vom Gestaltungsplan und der darin geregelten Parkierung abweichende Vorstellungen und Voraussetzungen, im Vergleich zu einer konventionellen Büronutzung.
Inhalt Mobilitätskonzept
Abgestützt auf ein Mobilitätskonzept sollte daher die Reduktion der Parkierungsfläche und die Umnutzung der gewonnenen Flächen begründet werden. Die Überlegungen gingen von der Tatsache aus, dass alle Mitarbeiter/-innen über das GA verfügen und deshalb keine MA-Parkplätze nötig seien.
Im Mobilitätskonzept enthalten sind eine ausreichende Begründung zu den gegenüber dem Gestaltungsplan aufgeführten Abweichungen, klare Aussagen zu den betrieblichen Massnahmen als Voraussetzung für diese Abweichungen und Antworten auf institutionelle Fragen bezüglich Durchsetzung der Massnahmen.