Ausgangslage und Auftrag
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) wurde im Dezember 2002 durch das Parlament verabschiedet und ist seit dem 1.1.2004 in Kraft. Es hält u.a. fest, dass der öffentliche Verkehr bis spätestens Ende 2023 barrierefrei ausgestattet werden muss.
Einige Gemeinden im Einzugsgebiet des RBS und BSU - u.a. Lyss und Solothurn - klären zur Zeit ab, wie den Anforderungen des BehiG Rechnung getragen werden kann. Für die Stadt Solothurn ist die WAM Planer und Ingenieure AG tätig.