Ausgangslage
Südwestlich der Stadt Solothurn befinden sich die drei Stadtmistdeponien «Oberer Einschlag», «Spitelfeld» und «Unterhof». Die drei Deponien wurden in den Jahren von ca. 1925 – 1976 nacheinander betrieben, wobei sämtliche in der Stadt Solothurn anfallenden Abfälle auf diesen Flächen abgelagert wurden. Die als sanierungsbedürftig eingestuften Deponien sollen nun innerhalb der nächsten 8 Jahren saniert und einer zonenkonformen Nutzung zugeführt werden.
Die Leitung des Projektes erfolgt durch die Gesamtprojektleitung der Bauherrengemeinschaft von Stadt und Kanton Solothurn unter Federführung des Amts für Verkehr und Tiefbau des Kantons Solothurn. Die ARGE Vision Solothurn (Eberhard Recycling AG, Eberhard Bau AG, Ebiox AG) wurde mit dem Totalunternehmermandat für die Sanierung beauftragt.
Aufgaben WAM
Die Sanierung der Stadtmistdeponien untersteht der Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Erschliessungs- und Gestaltungsplanverfahren bildet das Leitverfahren für die Koordination der verschiedenen raum- und umweltrelevanten Bewilligungsverfahren. WAM Planer und Ingenieure wurden angefragt, die Nutzungsplanung mit allen dazugehörigen Dokumenten und den Umweltverträglichkeitsbericht auszuarbeiten.
Die Herausforderungen bei dieser Planung langen in der Ermöglichung resp. planungs- und baurechtlichen Sicherstellung der verschiedenen, zeitlich voneinander getrennten Phasen:
- Sanierungstätigkeiten mit Vorbereitung
- Aushub, Behandlung von Abfällen
- Abfuhr von Abfällen
- Wiederauffüllung, Rekultivierung und Endgestaltung
- ökologische Aufwertungsmassnahmen
Dazu wurden insgesamt vier Erschliessungs- und Gestaltungspläne mit dazugehörigen Sonderbauvorschriften erarbeitet.
Im Umweltverträglichkeitsbericht werden, basierend auf dem Beschrieb der Anlage und der damit verbundenen verkehrlichen Erschliessung sowie der vorgesehenen Energienutzung, die Auswirkungen des Vorhabens auf Luft, Lärm, Gewässer sowie Flora und Fauna beurteilt und falls erforderlich entsprechende Massnahmen vorgeschrieben.
Insgesamt kommt der Umweltverträglichkeitsbericht zum Schluss, dass das Sanierungsprojekt per se zu einer nachhaltigen Verbesserung der Umweltsituation beiträgt. Die Umweltauswirkungen der mehrjährigen Bauphase können durch die Einhaltung der gültigen Richtlinien sowie der vorgesehenen Massnahmen minimiert werden. Die Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung können eingehalten und das Projekt insgesamt als umweltverträglich eingestuft werden.