Ausgangslage
Der letzte kantonale Richtplan stammt aus dem Jahre 2000. Alle 10 Jahre wird der Richtplan unter der Federführung des Amtes für Raumplanung (ARP) neu aufgearbeitet. Die nächste Aufarbeitung steht somit im Jahre 2010 an.
Ein Themenbereich des Richtplanes umfasst die Kantonsstrassen. Der Richtplan bezeichnet das kantonale Strassennetz und nimmt die Klassierungen der Strassen in Anlehnung an die VSS-Normen vor. Gleichzeitig werden die strategische Stossrichtung festgelegt und Bauvorhaben bezeichnet sowie Trasseefreihaltungen ausgeschieden.
Mit der vorliegenden Arbeit soll die Aktualität der Strassenklassierung überprüft und der Richtplan vorbereitet werden.
Vorgehen
Gemäss SN 640 039 ist im Hinblick auf die Netzfunktion und die Kriterien der Verkehrsplanung und Verkehrstechnik jede Strasse einem massgebenden Strassentyp zuzuordnen.
Die Strassentypen werden in SN 640 040b hergeleitet. Als Grundlage der Klassierung dienen die verkehrsplanerische Funktion der Strasse bzw. ihre Bedeutung im Strassennetz:
Funktion: Erschliessen / Sammeln / Verbinden / Durchleiten
Bedeutung: (inter-)national / überregional / regional / zwischenörtlich / örtlich / quartierintern
Die Vorgaben des kantonalen Strassengesetzes machen deutlich, dass die Kantonsstrassen die Netzfunktionen «Durchleiten» und «Verbinden» übernehmen, und dass sich ihre Bedeutung im überregionalen, regionalen und zwischenörtlichen Bereich bewegt. Kantonsstrassen sind also grundsätzlich den Typen «Hauptverkehrsstrasse (HVS)» oder «Verbindungsstrasse (VS)» zuzuteilen. In unmittelbarer Nähe von Autobahnanschlüssen kommt auch der Typ «Hochleistungsstrasse (HLS)» in Frage.
In einem zweiten Schritt kamen die VSS-Normen 640 042 (HVS) und 640 043 (VS) zur Anwendung.
Darin enthalten sind zusätzliche Hinweise zu den Grundmerkmalen des Strassentyps, zu den Möglichkeiten von Ausnahmetransporten, zum Grundbegegnungsfall, zur Markierung und zu den Direkterschliessungen.
Insbesondere werden mögliche Untertypen beschrieben:
HVS: Grundtyp / reduzierter Typ
VS: Regionalverbindungsstrasse / Lokalverbindungsstrasse / Verbindungsweg
Die wichtigsten Kriterien zur Neuklassierung wurden in einer Kriterienmatrix zusammengefasst und durch die kantonale Begleitgruppe genehmigt. Die Matrix ist als Leitfaden und Anwendungshilfe zu verstehen.